Baumfällungen
Nichts ist uns zu kompliziert
Bäume werden in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen gefällt. Denn kranke oder tote Bäume können umstürzen oder zum Teil abbrechen und so Menschen verletzen oder Gebäude zerstören. Doch oftmals ist es für Laien unmöglich, einen Baum von beträchtlicher Größe ohne professionelle Hilfe umzulegen. Für uns ist kein Baum zu schwer, zu groß oder zu kompliziert. AGERE ist Ihr Partner im Raum Hannover und Umgebung für die fachgerechte Pflege und Fällung von Bäumen.
Mit Hilfe von modernen Maschinen, der richtigen Technik und jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen bei der Beseitigung von Gefahren in Form von kranken Bäumen. Auch bei Problemen mit der Wurzelbeseitigung oder bei weiteren Anliegen rund um die Pflege helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter!
Die Seilklettertechnik ist in vielerlei Hinsicht gut geeignet, um Bäume zu fällen oder sie von toten Ästen zu befreien. Gerade bei Bäumen, die in beengten Platzverhältnissen stehen, kommt vor allem die Seilklettertechnik zum Einsatz, da eine Hebebühne hier aus Platzmangel nicht möglich ist. Vorteile dieser Methode sind vor allem die Kosteneffizienz und eine schonende Behandlung des Baumes und der Umgebung. Bei einer Fällung wird der Baum zunächst von unten nach oben von den Ästen befreit, je nach Platzverhältnissen werden diese dann abgeseilt oder abgeworfen. Nun wird der Stamm von oben nach unten in Stücke zerlegt und diese werden wie die Äste auch zum Boden abgeworfen oder abgeseilt.
Die Seilklettertechnik lässt sich allerdings nur bei Gehölzen anwenden, die noch eine ausreichende Standfestigkeit haben und die eine maximale Größe aufweisen, da sich sonst das Abseilen der Äste als schwierig erweist.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die professionelle Baumfällung mithilfe der Seilklettertechnik im Raum Hannover und Umgebung. Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine fachmännische Beratung? Melden Sie sich jederzeit telefonisch, per Mail oder auch persönlich bei uns!
Bei dieser Frage kommt es ganz darauf an, aus welchem Grund der Baum gefällt werden soll. Wenn es sich um einen kranken, morschen oder abgestorbenen Baum handelt, dann können die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Findet die Fällung allerdings beispielsweise aufgrund einer Verkehrssicherung statt, so müssen die Kosten vom Vermieter getragen werden.
Baumfällarbeiten aufgrund von morschen, kranken oder abgestorbenen Bäumen fallen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter die Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden können. In der Betriebskostenverordnung sind Baumfällarbeiten zwar nicht explizit unter dem Punkt „Gartenpflege“ gelistet, jedoch kann sich der Vermieter darauf berufen, dass im Fall von maroden Pflanzen die „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ greift.
Nicht jeder Baum kann ohne weiteres einfach gefällt werden, denn Bäume stehen grundsätzlich unter einem besonderen Schutz. Ihr teilweise jahrzehntelanges Wachstum bringt vielerlei Nutzen für die Umwelt. Ob als Sauerstofflieferant, als Nistplatz für Vögel oder auch als natürlicher Schattenspender, Bäume sind für uns lebensnotwendig! In der sog. Baumschutzsatzung lassen sich Regelungen von der Gemeinde oder der Stadt zum Fällen von Bäumen finden.
Die Satzung kann inhaltlich von Gemeinde zu Gemeinde variieren, grundsätzlich werden aber Einzelbäume oberhalb eines gewissen Stammumfangs (40 cm – 100 cm) in zugänglicher Höhe oberhalb des Wurzelansatzes als schützenswert eingestuft. Dies hat unter anderem ökologische Gründe wie erhöhte Luftfilterung und Schattenwurf aufgrund ihres Alters. Manche Gemeinden stellen beispielsweise auch bestimmte Baumarten unter Schutz.
Sofern einer Baumfällung grundsätzlich nichts im Weg steht, gilt es noch zu klären, wann die Rodung erfolgen kann. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen März und September keine Bäume gefällt werden. Brütende Vögel sollen in dieser Zeit ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.